Allgemeine Geschäftsbedingungen von "proYou-Event"

 

Angebote, Lieferungen oder Leistungen durch proYou-Events (nachfolgend Unternehmen genannt) erfolgen ausschließlich auf der Basis der
nachfolgenden Bedingungen.

Die AGB sind frei zugänglich einsehbar und ausdruckbar.

§1 VERMITTLUNG VON PERSONEN/AKTIONEN

1.      Das Unternehmen und Ihre rechtlichen Vertreter übernehmen keine Gewährleistung oder Haftung für den Ausfall von Personen bzw. Aktionen im Falle von höherer Gewalt wie z.B. Krankheit oder Unfall. In diesem Fall bemühen wir uns um gleichwertigen Ersatz. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.

 

§2 ANGEBOTE

1.      Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich bis zum Vertragsabschluss. Nach Angebotsabgabe durch die Agentur ist ein Direktkontakt zum jeweiligen Künstler/Aktionsinhaber/Lieferanten unzulässig. Folgeprojekte mit den gleichen Künstlern/Aktionsinhabern/Lieferanten sind ausschließlich über das Unternehmen abzuwickeln.

 

§3 OPTION

1.     Mit der Abgabe einer Termin-Option sind Personen / Aktionen / Material zwar für Sie reserviert. Ein Rechtsanspruch auf einen Künstler/eine Aktion/eine Leistung zu einem bestimmten Termin besteht damit jedoch nicht.

 

§4 PREISE

1.     Unsere Angebote verstehen sich in EURO jeweils inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Verfügbarkeit, Preisänderungen, Druckfehler und sonstige Irrtümer sind vorbehalten.

 

§5 VERTRAGSABSCHLUSS

1.      Aufträge müssen durch den Auftraggeber in schriftlicher Form erteilt werden. Erst mit der Unterzeichnung des Vertrages vom Unternehmen gilt der Auftrag als angenommen. Das Unternehmen akzeptiert ausschließlich den eigenen Vertrag. Mit der Vertragsunterzeichnung bestätigt der Auftraggeber, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Unternehmen erhalten,        gelesen, zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat. Der Auftraggeber versichert, dass er geschäftsfähig und berechtigt ist, den Vertrag zu unterzeichnen.

2.     Der Vertrag ist durch den Auftraggeber mit Datum / Stempel / Unterschrift freizugeben.

3.      Zusatzvereinbarungen, die über den Inhalt des Vertrages hinausgehen, bedürfen der Schriftform.

4.      Künstlersozialkasse (KSK) für KSK-pflichtige Personen wird vom Unternehmen an den Auftraggeber weiterbelastet. Das Unternehmen übernimmt als KSK abgabepflichtiges Unternehmen bei direkter vertraglicher Bindung zum Künstler die Abführung an die zuständige Stelle. 

5.       GEMA-pflichtige Veranstaltungen sind vom Auftraggeber selbst anzumelden. GEMA-Gebühren sind vom Auftraggeber zu tragen und selbst an die GEMA abzuführen.

6.      Auslandssteuern für Einsätze von ausländischen Künstlern trägt der Auftraggeber.

7.      Ausländische Steuern oder Gebühren, die bei einer Lieferung oder einem Auftritt im Ausland erhoben werden, trägt der Auftraggeber.

8.      Gebühren, die durch die Überweisung ins oder aus dem Ausland anfallen, trägt der Auftraggeber.

 

§6 RECHT AN BILD-/TON-/VIDEOMATERIAL

1.      Mit dem Vertragsabschluss zwischen dem Unternehmen und dem Auftraggeber ist kein Recht an der Vermarktung des dabei entstehenden Bildmaterials  verbunden. Eine kommerzielle Nutzung von Bild-, Ton- oder Videomaterial, das von den Künstlern/Dekorationen/Showprogrammen/ Aktionen/Aktionstools während des Events aufgenommen wird, ist ausgeschlossen und bedarf einer Freigabe vor dem Event durch das Unternehmen. Alle Rechte am Bildmaterial liegen beim Unternehmen bzw.  bei den jeweiligen Künstlern/Aktionsinhabern.

 

§7 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

1.      Der Zahlungseingang des Rechnungsbetrages hat grundsätzlich am Tag des Events, spätestens jedoch mit Ende des Events ohne Abzug zu erfolgen. Grundsätzlich ist eine Aconto Zahlung von 50% des Auftragswertes ab einer Auftragshöhe von 1500.- EURO mit Vertragsabschluss zu leisten. 

2.      Der rechtzeitige Zahlungseingang ist Voraussetzung für den Auftritt der gebuchten Künstler bzw. Umsetzung der gebuchten Aktionen/ Programme/der Veranstaltung.

3.      Bei fehlendem Zahlungseingang behält sich das Unternehmen vor, die gebuchten Künstler / Aktionen / Programme zu canceln bzw. bis zum Zahlungseingang nicht am Event einzusetzen. Die Zahlungspflicht bleibt hiervon unberührt.

 

§8 EIGENTUMSVORBEHALT

Das Unternehmen behält sich das Eigentum an gelieferten Waren und Dienstleistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller in Zusammenhang mit der jeweiligen Geschäftsbeziehung stehenden Forderungen vor.

§9 RÜCKTRITT

Da mit der vertraglichen Bindung an Ihrem Event weitere Anfragen abgelehnt werden müssen, fallen bei Ausfall, Absage oder Rücktritt vom Vertrag grundsätzlich 100% des Rechnungsbetrages an. Die Verschiebung auf einen Ersatztermin ist nur mit Zustimmung des Inhabers der Aktion bzw. auftretenden Künstlers möglich. Stimmt dieser einer Verlegung zu, fällt eine zusätzliche Organisationskosten-Pauschale von 10% des Rechnungsbetrages an. Stimmt der Inhaber der Aktion bzw. auftretende Künstler der Verschiebung nicht zu, so werden 100% des für den ursprünglichen Termin vereinbarten Rechnungsbetrages fällig. Schlechte Witterung wird weder vom Unternehmen, noch von den auftretenden Akteuren oder Lieferanten als Rücktrittsgrund akzeptiert.

Unsere Rücktrittspauschalen für unsere Eventprogramme setzen sich wie folgt zusammen:

20% pauschal bis 6 Wochen vor Veranstaltung
30 % bis 4 Wochen vor Veranstaltung
50% bis 4-1 Woche vor Veranstaltung
80% 7-1 Tag vor Veranstaltung
100% bei fehlendem Rücktritt

§10 HAFTUNG

1.      Das Unternehmen und Ihre rechtlichen Vertreter übernehmen keine Gewährleistung oder Haftung für die Verfügbarkeit von Personen oder Aktionen. Weiterhin übernehmen wir keine Haftung für den Ausfall einer Aktion oder Person bzw. von Aktionsmaterial im Falle von höherer Gewalt wie z.B. Krankheit oder Unfall. Bei Nichtleistung aus vorgenannten
Gründen garantiert das Unternehmen eine sofortige Rückerstattung der Beträge für nicht geleistete Teile.

2.      Eine Haftung für Schäden, die durch vom Unternehmen vermittelte Personen und Aktionen entstehen, ist ausgeschlossen.

3.      Für Beschädigungen an Mietobjekten, die während eines Eventeinsatzes entstehen, haftet der Auftraggeber.

4.      Das Wetterrisiko trägt der Auftraggeber = die vereinbarten bzw. geleisteten Kosten fallen auch an, wenn Akteure oder Programm witterungsbedingt nicht eingesetzt bzw. ausgeführt werden können.

 

§11 ALLGEMEINE GEWÄHRLEISTUNG

1.      Erkennbare Mängel müssen sofort nach Erhalt, jedoch spätestens innerhalb 7 Tagen schriftlich gerügt werden. Bei berechtigter Mängelrüge hat der Kunde ein Recht auf unverzügliche und kostenlose Nachbesserung.

2.      Ein weiterführender Schadensersatz, auch für Folgeschäden, ist ausgeschlossen.

 

§12 WIRKSAMKEIT

Sollte eine Bestimmung eines durch das Unternehmen abgeschlossenen Vertrages oder der AGB’s im Ganzen oder in Teilen unwirksam sein, so wird der übrige Teil des Vertrages bzw. der AGB’s in seinen Inhalten davon nicht berührt.

§13 URHEBERRECHTE

1.      Alle Rechte, das Unternehmen bei dem Projekt selbst, bei dessen Vorbereitung oder Durchführung erwirbt, verbleiben beim Unternehmen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich des Konzeptes des Projektes oder eines einzelnen oder mehrer Teile hiervon und gilt auch, wenn die Rechte vor- oder außervertraglich erworben sind, ohne dass es zu einem Ertragsschluss gekommen ist oder wenn von dem Vertrag zurückgetreten oder er auf andere Weise beendet wurde.

2.      Der Kunde versichert und steht dafür ein, dass er über sämtliche von ihm genutzten oder dem Unternhemen zur Nutzung überlassenen Rechte frei verfügen darf und dass diese frei von jeglichen Rechten Dritter (insbesondere Urheberrechte, Rechte am eigenen Bild, Markenrechte, Namensrechte oder sonstige Rechte) sind. Bei Bildnissen versichert der Kunde, dass ins besondere abgebildete Personen oder Eigentümer oder sonst Berechtigte von abgebildeten Objekten oder Gegenständen mit der Veröffentlichung einverstanden sind und dass seiner Kenntnis nach keine Rechte Dritter bestehen, die eine Nutzung der Bildnisse einschränken oder ausschließen.

3.      Der Kunde stellt das Unternehmen von etwaigen Ansprüchen Dritter bei Verletzung von Schutzrechten frei, es sei denn, der Kunde hat das Unternehmen nicht zu deren Nutzung veranlasst.

4.      Die Rechte am Bildmaterial liegen – soweit nicht gesondert gekennzeichnet – bei den jeweiligen Aktionsinhabern/Künstlern.

5.      Der Kunde verpflichtet sich bei zustande Kommen eines Auftrages mit dem Unternehmen, dass das Unternehmen den Kunden als evt. Referenz betiteln darf und Werbung mit dem Namen/Logo auf Internetseiten oder in der Agenturwerbung machen darf.

 

§14 GERICHTSSTAND

Gerichtsstand für alle Unternehmensbereiche ist Berlin..

§16 Sonstiges

Ansprüche seitens des Auftraggebers sind schriftlich darzulegen.

 

Stand: 10.2012

Geschäftsinhaber:

--------------------------------

Herr Kangowski

 

Office: - derzeit geschlossen

--------------------------------

Wollenbergerstrasse 12

13053 Berlin

 

Postanschrift:

--------------------------------

Herr Kangowski

Herzbergstrasse 2

10367 Berlin

 

Kontakt:

-------------------------------- 

 +49 (0) 179 / 11 21 242
 

Mail:

-------------------------------- 

info@proyou-event.de

 

PayPal Vorkasse Nachnahme
Paypal, Advance Payment, Cash
Druckversion | Sitemap
© Copiright 2005. All rights reserved by proyou-event

Anrufen

E-Mail

Anfahrt